Platz- und Spielordnung
1. Grundsätzliches
Die Tennisplätze des SVS stehen allen Abteilungsmitgliedern nach Maßgabe der folgenden Platz- Spielordnung für den Spielbetrieb zur Verfügung, wobei von allen Mitgliedern gegenseitige Rücksichtnahme, Disziplin und Fairneß erwartet wird. Anlage und Einrichtung sind so schonend wie möglich zu behandeln. Für Schäden, die mutwillig oder durch Nachlässigkeit entstanden sind, können die Verursacher zu Schadenersatz herangezogen werden.
2. Spielkleidung
Die Tennisplätze dürfen ausschließlich in Tennisschuhen und ordnungsgemäßer Tenniskleidung betreten werden.
3. Spielsaison
Der Spielbetrieb kann im Frühjahr erst aufgenommen werden, wenn die Bespielbarkeit der Plätze durch den Vorstand festgelegt worden ist. Die Schließung der Plätze am Ende der Saison wird ebenfalls durch den Vorstand angeordnet.
4. Platzbenutzung und -pflege
Die Spieler sind verpflichtet, nach jedem Spiel den Platz (nicht nur die Spielfläche) entsprechend der Vorschrift abzuziehen. Die Plätze sind vor jedem Spiel ausreichend zu spritzen. Auf trockenem, staubigem Platz ist das Spielen untersagt. Die Anlage ist sauber zu halten. Grobe Beschädigungen sind sofort zu richten oder dem Platzwart zu melden. Die Plätze können durch die Mitglieder der Vorstandschaft bei Bedarf gesperrt werden.
5. Platzwart
Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Bespielbarkeit und das Herrichten der Plätze. Der Platzwart hat das Recht, im Einvernehmen mit der Vorstandschaft bei ungünstiger Witterung die Plätze zu sperren und auch während des Spielbetriebs notwendige Platzrenovierungen durchzuführen.
6. Allgemeine Benutzung der Anlage
Kleinkinder müssen im Bereich der Anlage unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten stehen. Die Anwesenheit von nicht tennisspielenden Kindern auf den Tennisplätzen ist auch bei Anwesenheit von Erziehungsberechtigten nicht zugelassen. Hunde müssen - mit Rücksicht auf die Kinder - aus hygienischen Gründen an der Leine geführt werden.
7. Spielbetrieb
- Das Spielen ist während der Saison werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit möglich.
- Die Spielzeit beträgt 1 Std. (Einzel) bzw. 2 Std. (Doppel). In dieser Zeit ist die Dauer des Spritzens und Platzabziehens einbezogen. Da die zeitliche Begrenzung von den Spielern nicht immer eingesehen werden kann, sind die nachfolgenden Spieler berechtigt, den Platz 5 Min. vor Ablauf der maximalen Spieldauer zu betreten.
- Vor Spielbeginn müssen die Namen u. die Initialen der Vornamen aller Spieler in die Belegungsliste eingetragen werden. Das Spielen ohne vorherige namentliche Eintragung in die Liste ist untersagt.
- Die Aufnahme des Spielbetriebs ist unter Berücksichtigung der Punkte 1-3 immer dann möglich, wenn der Platz nicht reserviert ist.
8. Reservierung
- Jeder Spieler kann immer nur eine Reservierung vortragen. Erst nach Ende dieses Spiels darf er eine neue Reservierung vornehmen.
- Platzreservierungen für Forderungsspiele u. Trainerstunden zählen nicht als Vortrag zur Reservierung.
- Nur die Sportwarte dürfen Plätze für besondere Veranstaltungen reservieren.
- Eine Reservierung ist hinfällig, wenn die Spieler nicht binnen 10 Minuten nach dem eingetragenen Beginn mit ihrem Spiel begonnen haben.
- Spielberechtigt sind nur diejenigen, die im Spielplan namentlich eingetragen sind.
- Sind Spieler, die eine Reservierung vornahmen verhindert, ist diese aus kollegialen und sportlichen Gründen möglichst frühzeitig, daß heißt, mindestens eine Stunde vor Spielbeginn wieder zu streichen bzw. zu überkleben.
- Ab 17:00 Uhr sind reservierte Doppelstunden, die beide auf denselben Nachnamen eingetragen sind, möglichst zu vermeiden.
9. Jugendliche
- Jugendliche im Sinne der Platzordnung sind Abteilungsmitglieder unter 18 Jahren, die nicht berufstätig sind.
- Jugendliche untereinander können bis 17:00 Uhr (Mo-Fr jedoch nicht an Feiertagen) normal reservieren, in der übrigen Zeit dürfen sie längstens 1 Stunde vor Spielbeginn reservieren.
10. Gastspieler
- Die Platzbenutzung durch Gastspieler setzt grundsätzlich voraus, daß mindestens ein Abteilungsmitglied mitspielt. Platzbenutzung durch Gastspieler allein ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung eines Mitgliedes der Vorstandschaft oder des Platzwartes zulässig.
- Reservierungen mit Gastspielern können nur für Zeiten bis 17:00 Uhr (Mo-Fr jedoch nicht an Feiertagen) vorgenommen werden. Nach 17:00 Uhr bzw. am Wochenende und an Feiertagen dürfen Gäste nur spielen, wenn der Platz nicht belegt ist.
- Bei der Reservierung ist der Name des Mitgliedes sowie das Wort "GAST" einzutragen. Die Gastspielergebühr in Höhe von 3,50 Euro wird vom jeweiligen Mitglied eingezogen.
- Spielen Kinder und Jugendliche mit einem Gast eines anderen Vereins, ist keine Gastspielergebühr zu entrichten.
- Die Gastspielergebühr wird von der Vorstandschaft beschlossen.
11. Trainer
- Trainer und Übungsleiter müssen von der Vorstandschaft zugelassen und durch Aushang bekannt sein. Für nicht zugelassene Trainer gilt die Gastspielerregelung!
- Trainerstunden müssen in der Belegungsliste mit dem Namen des Mitgliedes und dem Wort "TRAINER" eingetragen werden. Nach 17:00 Uhr steht für die Reservierung von Trainerstunden nur ein Platz zur Verfügung. Samstags ab 12:00 Uhr sowie Sonn- u. Feiertags können keine Trainerstunden reserviert werden.
12. Verstöße
- Alle Mitglieder des Vorstandes und der Platzwart sind verpflichtet, Abteilungsmitglieder auf etwaige Verstöße gegen diese Platz- und Spielordnung hinzuweisen. Das Mitglied seinerseits ist verpflichtet, Bitten auf Einhaltung der Platzordnung nachzukommen.
- Verstößt ein Abteilungsmitglied in einer Saison gegen diese Platzordnung, kann ein vorübergehendes Spielverbot oder auch ein Ausschlußverfahren bei verlorenen Jahresbeiträgen eingeleitet werden.